- Federal Reserve System
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Federal Reserve System['fedərəl rɪ'zəːv 'sɪstəm], Kurzbezeichnung Fed, Geld- und Kreditsystem der USA, geschaffen durch den Federal Reserve Act vom 23. 12. 1913, mehrfach, besonders durch den Bank Act von 1935 umgestaltet. An der Spitze steht der Board of Governors of the Federal Reserve System (Bundesbankrat, bis 1936 »Federal Reserve Board«) mit Sitz in Washington (D. C.), der aus sieben vom amerikanischen Präsident auf 14 Jahre ernannten und vom Senat bestätigten Mitgliedern besteht und die Geld- und Währungspolitik der USA bestimmt. Seine Aufgaben sind u. a. Steuerung der Geld- und Kreditversorgung der USA, Überwachung der Geschäftstätigkeit der Federal Reserve Banks sowie deren Notenausgabe. Das Federal Open Market Committee, das aus den sieben Mitgliedern des Board of Governors und fünf Mitglieder der Federal Reserve Banks besteht, legt die Richtlinien für das Offenmarktgeschäft (v. a. Kassa- und Pensionsgeschäfte in Bundespapieren beziehungsweise vom Bund garantierten Papieren) fest und betreibt in Abstimmung mit dem Schatzamt Devisenmarktpolitik.Die USA sind in zwölf Bankbezirke mit je einer Federal Reserve Bank (Abkürzung F. R. B.) eingeteilt. Jede der zwölf F. R. B. wird von einem aus neun Mitglieder bestehenden Board of Directors geleitet. Jeweils sechs Direktoren werden von den Mitgliedbanken gewählt (Repräsentanten von Banken, aus Industrie, Handel, Landwirtschaft), drei Direktoren werden vom Board of Governors ernannt. Die F. R. B. führen in ihrem jeweiligen Distrikt die geld- und kreditpolitischen Maßnahmen durch, die der Board of Governors beschlossen hat. Ihre Geschäfte entsprechen den üblichen Aufgaben einer Zentralbank, besonders Ausgabe von Banknoten (Federal Reserve Notes). Sie besorgen das zwischenstaatliche Scheck-Clearing und sind auf Anweisung des Federal Open Market Committee im Offenmarktgeschäft tätig, dem wichtigsten geldpolitischen Instrument in den USA. Sie schließen Geschäfte nur mit Kreditinstituten ab; Einlagen werden nur von Banken oder Regierungsstellen entgegengenommen. Die F. R. B. sind genossenschatliche Institute, ihr Kapital wird von den Mitgliedbanken des Bezirks aufgebracht. Die National Banks sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, bei State Banks u. a. ist sie freigestellt.
Universal-Lexikon. 2012.